Hallo, die Frage einfach mal der Überbrückungshilfehotline stellen, daß man es schwarz auf weiß hat. Ich habe als Antwort erhalten: Rückzahlungen der Soforthilfe dürfen berücksichtigt werden, soweit diese schon erfolgt sind bzw. wenn eine entsprechende Aufforderung existiert. Ich werde diesen Betrag unter 9. mit einrechnen. Weiterhin wäre dann, der anrechenbare Betrag zu kürzen, also 9 T€ erhalten, 3 T€ zurückbezahlt, Rest 6 T€ = 2 T€ ggf. Kürzung je Fördermonat, meist nur Juni, da Monat der Antragstellung, meist April mitgezählt wird. Steht die finale Höhe der Soforthilfe noch nicht fest ...... kann eine Anrechnung erst in der Schlußabrechnung erfolgen, dann im Überbr.hilfeAntrag eine 0 eintragen. das lt. hotline !
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