@martin65 schrieb: Ich würde nur die Margen berücksichtigen von Reisen, die im November abgeschlossen wurden. Anzahlungen sind definitiv kein Umsatz beim Bilanzierer. Sonst wären alle zufälligen Geldeingänge (Überzahlung Strom, Versicherungserstattungen, Steuerrückzahlungen etc.) auch im November zu berücksichtigen. Das sehe ich anders. Es wird explizit auf die steuerbaren Umsätze im Voranmeldezeitraum agbestellt. Erhaltene Anzahlungen sind hier zu versteuern. Bei der Überbrückungshilfe(n) ist das in den FAQs auch entsprechend klar gestellt. Rückzahlungen von Strom etc... können kein Umsatz sein. Dies führt in der Voranmeldung auch nicht zu einer Umsatzsteuer sondern ggf. nur zu einer negativen Vorsteuer. Wobei m.E. ein Reisebüro nicht in die Novemberhilfe fällt. Hier gibt es in der Überbrückungshile 2 ausreichende Möglichkeiten die entgangenen Margen zu berücksichtigen. Gruß Markus schön Gruß Markus Schön
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