Guten Morgen,
Datev hat als Rückantwort auf meinen Servicekontakt gestern folgende Angabe gemacht.
...
Die Daten/Beträge werden vom Bundeszentralamt für Steuern über das ELStAM Verfahren zurück gemeldet.
Der betroffene Arbeitnehmer müsste hierzu ggf. Auskunft geben können.
Wir haben keinen Einfluss auf die zurückgemeldeten Daten. Aktuell bleibt nur, die falsch gemeldeten Daten aus der LODAS Maske zu löschen.
...
Aber es wurde nicht gesagt, ob das Problem schon gemeldet wurde oder beim Bundeszentralamt in Bearbeitung ist.
Bleibt spannend!
Ja, wir sind gespannt. 😉
Hallo Community,
Informationen zu den Rückmeldungen für gesetzlich Versicherte findet Ihr ab sofort in den Brennpunkten in LODAS.
Hallo Frau Simmerlein, wird es das dann auch für Lohn&Gehalt geben?
Hallo,
ja auch für Lohn und Gehalt finden Sie seit gestern Abend Informationen dazu auf dem Brennpunkt Aktuelles.
Danke!
Die Darstellung der Brennpunkte bei Lodas UND Lohn&Gehalt ist aber noch verbesserungswürdig:
Wer braucht mal in der Zwischenzeit ein bisschen Aufmunterung? Hier werden wir Lohnabrecher verstanden:
Wer kennt einen guten Jongliertrainer? 😉
@lohnexperte schrieb:Wer kennt einen guten Jongliertrainer? 😉
Ich habe da von einer begabten Kuh gehört. 😄
Vielleicht hat der AN aber auch der Übermittlung für die KV widersprochen (warum auch immer) und bei der PV ist ihm das nicht aufgefallen
Ich finde, Haufe fasst das super zusammen mit diesem Satz:
"Es wirkt ein wenig so, als hätte der Gesetzgeber die Lohnabrechnung als eine Art Escape Room verstanden: Man schließt möglichst viele Türen gleichzeitig ab und schaut dann, ob die Beteiligten eine Chance haben, trotzdem eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen."
Der Artikel trifft es auf den Punkt. 😅
Ich habe gerade eine Rückmeldung bekommen, die gleich in mehrerlei Hinsicht interessant ist:
Zum Einen, dass der monatliche Beitragsanteil für PV-Schutz höher ist als der monatliche Gesamtbeitrag. Da hat die meldende PKV anscheinend auch keine Plausibilitätsprüfung drin.
Was mich aber deutlich mehr gestört hat: die Daten 01-03/26 hat es übernommen, 04-12/26 nicht. Warum nicht? Weiß ich nicht. Kann's aber doch nicht sein.
Solange es nicht die 12/2025 betrifft, lasse ich die Lohnabrechnung mit den Fehlern für das Jahr 2026 oder 2027 laufen. Ich fange jetzt nicht an, alles zu ändern/löschen oder ähnliches ... ich warte bis Januar, vielleicht klappt dann die richtige Übermittlung (🤣🤣)
Hallo Communtiy,
die eingespielten Daten in der privaten KV und PV werden also jetzt ab Jaunaur 2026 auf den Gehaltsabrechnungen abgezogen ?
Dann werden z.B. bei den Gesellschafter-Geschäftsführer keine Abbuchungen mehr privat vorgenommen.?
Oder verstehe ich das falsch?
Viele Grüße
Nein! Wenn du einen Gesellschafter/GF mit 0000 geschlüsselt hast, dann ist der Wert bei der PKV völlig egal, da die Schlüsselung die Beiträge für das Gehalt ermittelt.
Es geht nur darum, die Werte automatisch zu bekommen, damit man sie, falls benötigt, für die Lohnabrechnung hat. Die Zahlung hat damit nichts zu tun
Hallo,
ich danke Euch für Eure Hilfe.
Kommt dann am Ende des Jahres trotzdem in Papierform nochmal die Bescheinigung für den Eintrag in der Einkommensteuererklärung ?
Mein Lieblingssatz:
Es wirkt ein wenig so, als hätte der Gesetzgeber die Lohnabrechnung als eine Art Escape Room verstanden: Man schließt möglichst viele Türen gleichzeitig ab und schaut dann, ob die Beteiligten eine Chance haben, trotzdem eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen.
Ja, genau so ist es. 🙄
Hallo zusammen,
ich bin ein bisschen late to the party würde aber gerne den Punkt von @rschoepe nochmal aufgreifen bzgl. der Beitragshöhen. Wir haben Rückmeldungen erhalten, da sind jeweils die Beitragsanteile von Basis-Krankenversicherungsschutz und Pflege-Pflichtversicherung deutlich höher als der monatliche Gesamtbeitrag.
Wirklich relevant ist ja eh nur der monatliche Gesamtbeitrag (und der ist auch korrekt).
Lassen wir das jetzt einfach so? 😅
Oder sollen wir der Versicherung einen Hinweis geben, dass da irgendwas nicht stimmen kann?
Viele Grüße
wenn was nicht stimmt, muss der Arbeitnehmer tätig werden. Ich habe da zu einen Text formuliert, der in so einem Fall (oder bei Abweichungen zu bereits gemeldeten Zahlen) an den AN geht:
Für Sie wurden folgende Werte zurückgemeldet: [...]
Sollten diese Werte nicht stimmen, müssen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.
Ihre Versicherung muss nach dem dazu herausgegebenen BMF-Schreiben (BMF-Schreiben) entweder die Werte stornieren und neu übermitteln, oder stornieren und Ihnen eine Ersatzbescheinigung ausstellen:
N. Ersatzverfahren
107 Nach dem Start des Verfahrens ab 2026 wird es für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren nicht beanstandet, wenn in Fällen, in denen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht bzw. nur fehlerhaft als Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet werden, der Arbeitgeber eine vom Versicherungsunternehmen in Papierform für das Kalenderjahr ausgestellte Ersatzbescheinigung über die Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung dem Lohnsteuerabzug zugrunde legt (sog. Ersatzverfahren). Das Ersatzverfahren kommt nicht zur Anwendung in den Fällen der Rn. 59 (Widerspruch des Versicherungsnehmers).
108 Das Versicherungsunternehmen ist in den Fällen der Rn. 107 verpflichtet, die bisherige Datenübermittlung zu stornieren. Liegen nach einer erneuten Datensatzübermittlung in den ELStAM wieder Beitragswerte der privaten Kranken- und Pflegeversicherung vor, verliert eine in Papierform ausgestellte Ersatzbescheinigung ihre Gültigkeit.
MfG etc.
Meine Frage wäre, werden Daten die gelöscht wurden dann wieder "falsch" neu eingespielt. Bei anderen Masken kann ich zwar die Daten auch ändern die eingespielt wurden, werden aber jedes mal überschrieben. Und was passiert bei neuen Mitarbeitern? Kann ja jetzt jeden Monat eine private Versicherung eingespielt werden?
@nurich schrieb:Meine Frage wäre, werden Daten die gelöscht wurden dann wieder "falsch" neu eingespielt.
Nein. Die Daten werden einmalig übernommen, wenn du sie danach löschst, sind sie weg. An welchen Stellen werden die denn immer wieder neu eingetragen? Das müsste dann ja was sein, das jeden Monat rückgemeldet wird.
Warum soll das neu eingespielt werden?
Ich habe schon zB bei GGFs gelöscht weil ich sonst aus dem Arbeitnehmer nicht mehr rauskam .
Zur Sicherheit gebe ich mir die Rückmeldung ausgedruckt (oder abgespeichert) .
Ich werde nur löschen wenn nötig . Sonst bleiben die Werte drin. Haben ja keine Auswirkungen. (Minijobber, GGFs, Pflichtversicherte). Alles andere ist unnötiger Aufwand
@Lohntante_123 schrieb:Ich habe schon zB bei GGFs gelöscht weil ich sonst aus dem Arbeitnehmer nicht mehr rauskam .
Du kannst auch den Haken setzen, dass der AG-Anteil nicht automatisch berechnet werden soll, und das Feld darunter leer lassen. Das wird von DATEV wimre sogar im Jahreswechsel-Seminar vorgeschlagen.