Hallo @MarionS1, die Kennzeichnung von Buchungen als "ausgeziffert" wird beim Mandanten nur wirksam, wenn Sie ihm eine Bestandssicherung zur Verfügung stellen. Beim Austausch einzelner Stapel über das ASCII-oder DATEV-Format werden die Kennzeichnungen nicht übertragen. Beachten Sie beim Austausch von Bestandssicherungen: Wenn der Mandant nach der Bereitstellung der Daten an die Kanzlei neue Daten erfasst (z. B. Buchungen, Kontenbeschriftungen), müssen diese Daten vor dem Einspielen der Sicherung aus der Kanzlei exportiert und nach dem Einspielen der Sicherung in diese importiert werden, da sie ansonsten verlorengehen. Die sicherste Vorgehensweise wäre, wenn der Mandant erst nach der Rücksicherung des Bestandes aus der Kanzlei weiterbucht - in den meisten Fällen wird das aber organisatorisch nicht möglich sein. Informationen zum Austausch von Bestandssicherungen finden Sie im Dokument Mandantenbestände sichern und einspielen in DATEV-Rechnungswesen-Programme. Falls beim Mandanten Anlagenbuchführung und/oder Kostenrechnung im Einsatz sind, beachten Sie außerdem die diesbezüglichen Hinweise im Punkt 5 des Dokumentes Datenaustausch Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen zur unterjährigen Kontrolle
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