Hallo! Wird wohl nicht kommen. Die DATEV bezieht sich darauf., dass die Schnittstelle der Upload-Mail zum Auslesen von Belegbildern konzipiert ist und nicht für Textdateien. Mein nicht vorhandenes IT-Fachwissen ist der Meinung, dass man das ja einfach umscripten könnte 🙃, aber wie gesagt, mir fehlt das Fachwissen. Das wäre schade, weil es wohl (ohne die Plattform) die einfachste und gebräuchlichste Methode werden würde. Die meisten E-Rechnungen werden wohl weiter per E-Mail eingehen, so dass sie nur weitergeleitet werden müssten, was sogar atomatisiert werden könnte. Belegtransfer und upload online sind auf jeden Fall sehr aufwendig (Fachleute könnten es sicher auch automatisieren, aber dass müsste ja nicht sein!) -> Rechnung geht als E-Mail-Anhang ein -> E-Mail muss geöffnet werden -> E-Rechnung muss etnommen werden -> E-Rechnung muss in der Dateiablage gespeichter werden a) entweder in den Upload-Ordner von Belegransfer oder b) sonstwo -> a) Belegtransfer muss angestoßen werden (falls nicht automatisiert) oder b) manuell via upload online übertragen werden. Das fänd ich wirklich beschämend, wenn DATEV es dabei belassen würde. Technisch wird es sehr einfach möglich sein, den Mail-Upload x-rechnugsfähig zu machen (3 andere Wege funktionieren ja auch bereits). Natürlich findet man mehr (Neu-)Kunden, wenn man einfach eine E-Rechnungsplattform ins Leben ruft, anstatt die bestehenden Systeme für seine Bestandskunden entsprechend zu erweitern. Aber das ist ein anderes Thema...
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