Hi, @deusex schrieb: Das Finanzamt schafft es also, mit seiner idea-software einen Prüflauf auf Lücken oder Doppelvergabe einer Rechnungsnummer ohne weiteren Aufwand durchzuführen, aber der Marktführer für Buchführungs-Programme scheitert daran, vielleicht fünf Parameter innerhalb der Debitorenverbuchung zur Prüfung als "Addon" zu installieren ?! Nein, schaffen die beim Finanzamt auch nicht (immer)... erst letztens eine Kassenprüfung gehabt. Prüfer(in) übergab uns einen !Ausdruck! mit 50-60 Seiten, auf denen angebliche fehlende Bon-Nummern gelistet waren. Wir haben uns die GDPdU-Daten mit Excel angesehen und innerhalb von wenigen Minuten die fehlenden Bons gefunden. Also ganz so einfach ist es leider nicht. Auch der Prüfer müssen mit der Software (IDEA) umgehen können und auch die individuellen Belange der Mandantenbuchhaltungen berücksichtigen. Und ob hier DATEV tatsächlich ein einfaches Tool zur Prüfung bereitstellen kann, wage ich zu bezweifeln. Allein die unterschiedlichsten Buchungsmöglichkeiten bei den Erlösen mit individuellen Aufteilungen wegen mehrerer Erlöskonten, Kost, und was weis ich nicht noch alles, machen es nicht einfach. Wenn Sie in den selbst erstellten Mandantenbuchhaltungen eine einfache Prüfungsmöglichkeit haben, Glückwunsch, alles richtig gemacht. @deusex schrieb: Die Verantwortung auf die "Blödheit" des Systems des Mandanten abzuwälzen oder sich der Verantwortung zu entziehen, für eine Funktion, die gegeben sein muss, empfinde ich schon als fragwürdig und entspricht nicht meinem Berufsanspruch. Blödheit würde ich es nicht nennen. Aber Mandanten sind speziell. Und da liegt es eigentlich auf der Hand, dass das erstellende Programm (WaWi/ERP/u.s.w.) diese Prüfung schon vor der Buchhaltung macht oder ermöglicht. Und/oder muss/kann/darf sich der Prüfer auch die Daten von dort ziehen. Insbesondere, wenn in der Buchhaltung einzelne Rechnungen nicht auftauchen. Dann stellt sich eher die Frage der Schnittstelle bzw. deren Nutzung. @deusex schrieb: Als Steuerberater müssen wir unsere Mandanten auch darauf hinweisen, ob Rechnungen formelle Fehler enthalten und es ist unsere Aufgabe eine rechtlich saubere Buchführung zu erstellen und da gehört m.E. auch dazu, einen Rechnungsnummern-Prüflauf zu implementieren. Hmm... Als StB auch? Als WP möglichweise, im Rahmen seines Auftrages. @deusex schrieb: Müßig, Themen, Wünsche und Anregungen zu vertiefen und seine Zeit in sinnlosen Diskussionen, wie diesen zu vergeuden. Stimmt und auch wieder nicht... Schlimm ist es, wenn viele der hier tragenden Schreiberlinge eine Pause einlegen. Schlimm aber auch, wenn DATEV seit Jahren nur in kleinen Teilen mitliest und nichts passiert. Richtig ist aber auch, dass manchmal auch zu Bewegungen bei DATEV gekommen ist. Allerdings war der Input dann auch "onPremise" a la "Admin-Workshop"... Ansonsten bin ich auf der Seite der Pausierenden. Beste Grüße und auf ein baldiges Wiedersehen/Wiederschreibens Christian Ockenfels
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