Als <Steuerberater/Unternehmer/etc.> möchte ich <Aktion/Funktion>, um damit folgenden <Nutzen/Zweck> zu erzielen: Die Hausgeldabrechnung eines VuV-Objektes enthält diverse Positionen, die der Anlage V zugeordnet werden sollen. Eine Einzelerfassung der Kosten nehmen wir nicht vor, nur die Gesamtpositionen umlagefähige, nicht umlagefähige Kosten und Erhaltungsaufwendungen werden erfasst. Gleiches gilt z.B. für einen Bescheid über Grundbesitzabgaben. Wenn wir den Beleg mit diesen 3 Sachverhalten verknüpfen, wird die Hausgeldabrechnung in den Digitalen Belegen innerhalb der Anlage V auch 3x abgelegt, jeweils mit den gleichen Informationen zu den Sachverhalten. 1x ist doch völlig ausreichend!!! Es ist unübersichtlich wenn dort 3x der gleiche Beleg auftaucht und "müllt" die Übersicht der digitalen Belege zu. Betrifft der Beleg aber mehrere Formulare (z.B. Steuerberatungskosten) ist die Vervielfältigung durchaus sinnvoll.
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