Als Steuerberater wünsche ich mir eine Möglichkeit, bei einer bereits vorhandenen SmartCard Rechte für Meine Steuern zu vergeben, auch wenn der Vertrag zu Meine Steuern auf einer anderen Beraternummer läuft, als die vorhandene Smartcard. Den Hintergrund verdeutlicht folgendes Szenario: Der Einkommensteuer-Mandant Max Mustermann ist Arbeitnehmer bei der Test GmbH. Sowohl Herr Mustermann als auch die Test GmbH sind Mandanten beim selben Steuerberater. Die Test GmbH arbeitet mit DATEV Unternehmen Online. Herr Mustermann ist als Arbeitnehmer dafür zuständig und hat für diesen Zweck von seinem Arbeitgeber einen DATEV Smartlogin bekommen. Der Steuerberater hat dafür eine mandantengenutzte Beraternummer bei der DATEV angelegt, über die der Vertrag für DATEV Unternehmen Online und der Vertrag für den SmartLogin läuft. Nun möchte Herr Mustermann als Mandant des Steuerberaters DATEV Meine Steuern nutzen. Natürlich möchte er dafür seinen SmartLogin weiterhin verwenden. Er kann auf seinem Smartphone ja keine zwei SmartLogins verwenden. Der Steuerberater steht nun vor dem Problem des Registrierungsprozesses für DATEV Meine Steuern. Er hat zwei Möglichkeiten: Er legt für Herrn Mustermann eine eigene mandantengenutzte Beraternummer an und bestellt darauf DATEV Meine Steuern und einen neuen SmartLogin. Das führt jedoch zu dem vorgenannten Problem: Der Mandant kann mit zwei SmartLogins nichts anfangen. Es besteht derzeit auch keine Möglichkeit für den Steuerberater, einem der beiden SmartLogins Rechte für beide Funktionen (DATEV Meine Steuern UND Unternehmen Online) zu vergeben, wenn dieser Weg gewählt wird. Er wählt bei der Registrierung von DATEV Meine Steuern (die er über den kontextbezogenen Link des Mandanten Max Mustermann startet) die bereits vorhandene Beraternummer der Test GmbH aus. Dann wird der Vertrag zu Meine Steuern von Herrn Mustermann bei der Test GmbH auf deren Beraternummer angelegt und im Folgedialog stehen für die Rechtevergabe alle SmartLogins/SmartCards zur Auswahl, die bei der Test GmbH angelegt sind. Hier kann er dann den SmartLogin von Herrn Mustermann berechtigen. Beide Funktionen mit einer SmartCard zu verwenden, funktioniert also nur bei Var. 2. Das hat allerdings zur Folge, dass der Vertrag eines Mandanten (Herr Mustermann) auf der Beraternummer von einem anderen Mandanten (Test GmbH läuft. Dieses Vorgehen ist zunächst einmal systematisch nicht korrekt. Bei einer 1-Mann-GmbH ist das kein ernsthaftes Problem, bei einem großen Unternehmen mit vielen Beschäftigten jedoch sicherlich. Vor diesem Hintergrund wünsche mir eine vernünftige Lösung des Problems. Ich vermute, dass dies bei der Architektur des Systems von Beraternummern, Beständen, Mitgliedschaften und Authentifizierungen nicht so einfach umzusetzen sein wird. Vorschlag 1: Jede SmartCard, die auf einer Beraternummer mit UO-Vertrag läuft, hat in der Rechteverwaltung den Punkt "DATEV Meine Steuern". Hier kann der Steuerberater manuell den Ordnungsbegriff eines bestehenden Einkommensteuer-Bestandes mit Meine Steuern freischalten. Für den Mandanten wird dennoch eine Beraternummer angelegt, damit DATEV Meine Steuern bestellt werden kann. Es wird jedoch kein eigener SmartLogin mitbestellt. Vorschlag 2: Nur ergänzend, da ich hierzu eine eigene DATEV IDEA angelegt habe: Man könnte die App DATEV SmartLogin um eine Funktion zur Verwaltung mehrerer Zugänge verwalten. Beim Start der App müsste dann abgefragt werden, für welche ID man sich gerade anmelden möchte. Je nachdem stehen anschließend unterschiedliche Berechtigungen zur Verfügung. Diese IDEA finden Sie unter https://www.datev-community.de/t5/ideas/ideapage/blog-id/Ideen_zu_Meine_Steuern/article-id/346/
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