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Infektionsschutzgesetzt

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letzte Antwort am 30.03.2020 07:36:48 von kerstin_77
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kerstin_77
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Guten Tag,

 

seit Samstag den 21.03 liegt ein generelles Berufsverbot in Baden- Württemberg für Friseure vor. Ich möchte den Verdienstausfall über das Infektionsschutzgesetz beantragen.

 

Der März ist schon abgerechnet. Kann ich eine Probeabrechnung machen in der ich ab dem 21.03 unbezahlten Urlaub abrechne, so das ich die Differenz im Lohn, SV und Steuer sehen kann?

 

Oder gibt es bei Lodas eine Lohnart mit der ich den Lohnausfall berechnen kann?

 

Danke für die Hilfe. 

Alexander_Herrmann
Meister
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Welchen Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz meinen Sie?

 

Dieses Gesetz sieht in seiner momentan gültigen Fassung nur den Ersatz von Verdienstausfall vor, wenn sich der Betroffene in amtlich angeordner Quarantäne befindet.

 

Das hat nichts mit dem Berufsverbot zu tun. 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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kerstin_77
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§56 IfSG
 
(10) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der dem Entschädigungsberechtigten durch das Verbot der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit oder durch die Absonderung erwachsen ist, geht insoweit auf das zur Gewährung der Entschädigung verpflichtete Land über, als dieses dem Entschädigungsberechtigten nach diesem Gesetz Leistungen zu gewähren hat.
 
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Alexander_Herrmann
Meister
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Das ist doch keine Anspruchsgrundlage. Das regelt einen gesetzlichen Forderungsübergang auf das Land. 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
kerstin_77
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Gibt es dann nur das Kurzarbeitergeld als Entschädigung?

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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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das interessiert mich auch, ich hänge mich mal ran.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Agentur für Arbeit oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Viele Grüße


Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kerstin_77
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Der Betrieb geht ab 01.04.20 in Kurzarbeit. Davor wurden Überstunden und Resturlaub genommen. Der Friseur Salon hat auch die Soforthilfe beantragt. 

 

Was anderes gibt es zur Zeit nicht.

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letzte Antwort am 30.03.2020 07:36:48 von kerstin_77
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