Guten Tag,
seit Samstag den 21.03 liegt ein generelles Berufsverbot in Baden- Württemberg für Friseure vor. Ich möchte den Verdienstausfall über das Infektionsschutzgesetz beantragen.
Der März ist schon abgerechnet. Kann ich eine Probeabrechnung machen in der ich ab dem 21.03 unbezahlten Urlaub abrechne, so das ich die Differenz im Lohn, SV und Steuer sehen kann?
Oder gibt es bei Lodas eine Lohnart mit der ich den Lohnausfall berechnen kann?
Danke für die Hilfe.
Welchen Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz meinen Sie?
Dieses Gesetz sieht in seiner momentan gültigen Fassung nur den Ersatz von Verdienstausfall vor, wenn sich der Betroffene in amtlich angeordner Quarantäne befindet.
Das hat nichts mit dem Berufsverbot zu tun.
Das ist doch keine Anspruchsgrundlage. Das regelt einen gesetzlichen Forderungsübergang auf das Land.
Gibt es dann nur das Kurzarbeitergeld als Entschädigung?
das interessiert mich auch, ich hänge mich mal ran.
Hallo,
diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Agentur für Arbeit oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Der Betrieb geht ab 01.04.20 in Kurzarbeit. Davor wurden Überstunden und Resturlaub genommen. Der Friseur Salon hat auch die Soforthilfe beantragt.
Was anderes gibt es zur Zeit nicht.