Guten Tag, seit Samstag den 21.03 liegt ein generelles Berufsverbot in Baden- Württemberg für Friseure vor. Ich möchte den Verdienstausfall über das Infektionsschutzgesetz beantragen. Der März ist schon abgerechnet. Kann ich eine Probeabrechnung machen in der ich ab dem 21.03 unbezahlten Urlaub abrechne, so das ich die Differenz im Lohn, SV und Steuer sehen kann? Oder gibt es bei Lodas eine Lohnart mit der ich den Lohnausfall berechnen kann? Danke für die Hilfe.
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