Liebe Community,
bei einigen Mandanten rechnen wir leider noch immer Kug ab. Die Mandanten haben uns bevollmächtigt. Die Anträge auf Erstattung von Kug schicken wir selbst per Mail an die entsprechenden Arbeitsagenturen. Bislang haben wir die Anträge digital unterschreiben. Seit einigen Wochen werden diese Unterschriften nicht mehr akzeptiert, offenbar haben die Arbeitsagenturen wegen der geringeren Zahl an Kurzarbeitern Zeit für die Prüfung von Unterschriften.
Wir sind angehalten, die Anträge auszudrucken, zu unterschreiben, dann einzuscannen und anschließend per Mail zu verschicken.
Abgesehen von dem Tatbestand, dass es unbegreiflich ist, warum es noch immer (nach 18 Monaten Corona) nicht möglich ist, die Anträge elektronisch zu verschicken. Wie sind Ihre Erfahrungen?
Viele Grüße
Hakan Yıldırım
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wirklich "digital unterschrieben" (das Dokument also mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen) oder nur die eingescannte Unterschrift als Bild eingefügt und ein normales PDF verschickt?
Letzteres ist immer noch sehr verbreitet, hat aber rechtlich nichts mit einer digitalen Unterschrift zu tun.
Nur eingescannte Unterschrift als Bild eingefügt und als normale Pdf-Datei verschickt. Das wird der Grund sein.
Vielen Dank für die Info.
Viele Grüße
StB Hakan Yildirim, Dortmund
Mit Ihrer DATEV-Smartcard bzw. Ihrem DATEV mIdentity können Sie bereits fortgeschrittene elektronische Signaturen erstellen und das PDF signieren. Das geschieht mit nur einem Klick in den meisten gängigen PDF-Programmen.
Weitere Informationen zur elektronischen Signatur mit DATEV finden Sie unter: https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datev-im-web/datev-von-a-z/elektronische-signatur-erstellen/
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