Liebe Community, bei einigen Mandanten rechnen wir leider noch immer Kug ab. Die Mandanten haben uns bevollmächtigt. Die Anträge auf Erstattung von Kug schicken wir selbst per Mail an die entsprechenden Arbeitsagenturen. Bislang haben wir die Anträge digital unterschreiben. Seit einigen Wochen werden diese Unterschriften nicht mehr akzeptiert, offenbar haben die Arbeitsagenturen wegen der geringeren Zahl an Kurzarbeitern Zeit für die Prüfung von Unterschriften. Wir sind angehalten, die Anträge auszudrucken, zu unterschreiben, dann einzuscannen und anschließend per Mail zu verschicken. Abgesehen von dem Tatbestand, dass es unbegreiflich ist, warum es noch immer (nach 18 Monaten Corona) nicht möglich ist, die Anträge elektronisch zu verschicken. Wie sind Ihre Erfahrungen? Viele Grüße Hakan Yıldırım
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