abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verein Überbrückungshilfe Spartenaufteilung

1
letzte Antwort am 10.11.2021 13:31:21 von kanzleiyildirim
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Erik_Hörnlein
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
217 Mal angesehen

Hallo Community,

seit nun bald 1,5 Jahren sind wir dazu verdonnert, als prüfende Dritte die Anträge auf Überbrückungshilfe für unsere Mandanten zu stellen. Nicht nur, dass sich die FAQ immer wieder ändern, sondern auch die Stilblüten der Bewilligungsstellen lassen einem graue Haare bekommen.

Wir haben den Antrag für einen gemeinnützigen Sportverein gestellt. Seit mehr als 3 Monaten diskutieren wir mit der Bewilligungsstelle Hessen über den Umfang der Fixkosten. 

Wir haben die Fixkosten des gesamten Vereins angegeben. Die Bewilligungsstelle meint aber, dass nur die Fixkosten aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und dem Zweckbetrieb förderbegünstigt seien.

 

Nach den FAQ gibt es keine Einschränkung der Fixkosten auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und den Zweckbetrieb. Auch in den IFU-Seminaren, an denen ich seit Sommer 2020 regelmäßig teilnehme, ist hiervon niemals dir Rede gewesen. 

 

Wie sind eure Erfahrungen aus den anderen Bundesländern? Liegt es nur an der Bewilligungsstelle Hessen oder vielleicht nur an der Bearbeiterin Frau M.?

 

Ich habe auch eine Anfrage an das BMWI gestellt - warte aber noch auf Antwort.

 

Vielen Dank vorab.

 

Gruß aus Langenselbold

Erik Hörnlein

 

 

 

kanzleiyildirim
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
170 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe ein ähnliches Problem bei einem Antrag in Hessen für einen Verein. In NRW habe ich etliche Anträge gestellt. In keinem der Anträge wurde eine Fixkostenaufteilung verlangt. Hat eigentlich Ihre Anfrage beim BMWI etwas ergeben?

 

Viele Grüße aus Dortmund

 

Hakan Yildirim

0 Kudos
1
letzte Antwort am 10.11.2021 13:31:21 von kanzleiyildirim
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage