Hallo Community, seit nun bald 1,5 Jahren sind wir dazu verdonnert, als prüfende Dritte die Anträge auf Überbrückungshilfe für unsere Mandanten zu stellen. Nicht nur, dass sich die FAQ immer wieder ändern, sondern auch die Stilblüten der Bewilligungsstellen lassen einem graue Haare bekommen. Wir haben den Antrag für einen gemeinnützigen Sportverein gestellt. Seit mehr als 3 Monaten diskutieren wir mit der Bewilligungsstelle Hessen über den Umfang der Fixkosten. Wir haben die Fixkosten des gesamten Vereins angegeben. Die Bewilligungsstelle meint aber, dass nur die Fixkosten aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und dem Zweckbetrieb förderbegünstigt seien. Nach den FAQ gibt es keine Einschränkung der Fixkosten auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und den Zweckbetrieb. Auch in den IFU-Seminaren, an denen ich seit Sommer 2020 regelmäßig teilnehme, ist hiervon niemals dir Rede gewesen. Wie sind eure Erfahrungen aus den anderen Bundesländern? Liegt es nur an der Bewilligungsstelle Hessen oder vielleicht nur an der Bearbeiterin Frau M.? Ich habe auch eine Anfrage an das BMWI gestellt - warte aber noch auf Antwort. Vielen Dank vorab. Gruß aus Langenselbold Erik Hörnlein
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