abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mitgliedschaftsübergreifende Rechte digitale Belege buchen

2
letzte Antwort am 04.04.2024 15:57:13 von Alexander_Herrmann
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Alexander_Herrmann
Meister
Offline Online
Nachricht 1 von 3
64 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

Wir haben einer Person aus einer anderen Mitgliedschaft das Standardrecht für Belege Online zugewiesen.

 

Das Anzeigen vorhandener digitaler Belege in Kanzleirechnungswesen klappt damit auch.

 

Das Buchen weiterer digitaler Belege geht jedoch nicht. Weiß jemand, was dafür noch veranlasst werden muss? 

 

Der Vorberater des Mandanten muss noch digitale Belege des Vorjahres nachbuchen... 

 

Vielen Dank im Voraus für euer Feedback. 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 3
54 Mal angesehen

@Alexander_Herrmann schrieb:

Das Buchen weiterer digitaler Belege geht jedoch nicht.


Warum nicht? 

 


@Alexander_Herrmann schrieb:

Das Anzeigen vorhandener digitaler Belege in Kanzleirechnungswesen klappt damit auch.


Vielleicht nutzt DATEV dazu auch statt die SmartCard den DATEV RZ Benutzer.  

 

Neben dem Recht Belege > Standard braucht's auch noch das Stammdaten > Standard Recht. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
Alexander_Herrmann
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
35 Mal angesehen

Der Ordnungsbegriff beim abgebenden Mandanten musste geändert werden. Dort muss jetzt die Beraternummer/Mandatennummer des neuen Beraters (auch beim alten Berater) eingetragen werden, dann geht es. 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
2
letzte Antwort am 04.04.2024 15:57:13 von Alexander_Herrmann
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage