Hallo zusammen,
Wir haben einer Person aus einer anderen Mitgliedschaft das Standardrecht für Belege Online zugewiesen.
Das Anzeigen vorhandener digitaler Belege in Kanzleirechnungswesen klappt damit auch.
Das Buchen weiterer digitaler Belege geht jedoch nicht. Weiß jemand, was dafür noch veranlasst werden muss?
Der Vorberater des Mandanten muss noch digitale Belege des Vorjahres nachbuchen...
Vielen Dank im Voraus für euer Feedback.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Alexander_Herrmann schrieb:
Das Buchen weiterer digitaler Belege geht jedoch nicht.
Warum nicht?
@Alexander_Herrmann schrieb:
Das Anzeigen vorhandener digitaler Belege in Kanzleirechnungswesen klappt damit auch.
Vielleicht nutzt DATEV dazu auch statt die SmartCard den DATEV RZ Benutzer.
Neben dem Recht Belege > Standard braucht's auch noch das Stammdaten > Standard Recht.
Der Ordnungsbegriff beim abgebenden Mandanten musste geändert werden. Dort muss jetzt die Beraternummer/Mandatennummer des neuen Beraters (auch beim alten Berater) eingetragen werden, dann geht es.