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EO comfort Gegenrechnung bei Vorschussauftrag mit Mandantskündigung

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letzte Antwort am 06.01.2021 20:18:43 von CBB_HH
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d_brusch
Fortgeschrittener
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folgende Situation ist gegeben:

Es gibt einen Auftrag mit mtl. Vorschüssen (alle 12 Monate fakturiert), aber nun hat der Mandant gekündigt und der Auftrag (JA) soll nicht mehr erledigt werden.

 

Ausgeben möchte ich folgendes:

Ich möchte in der Gegenrechnung die Vorschüsse wieder abziehen/gutschreiben, da es ja auch keinen Gegenstandswert gibt(den Wert Null kann ich nicht eintragen), habe ich keine Möglichkeit den Auftrag auf "rechnungsvorgeschlagen" zu setzen.

 

Weiß jemand von euch, was zu tun ist, um die Vorschüsse wieder gutzuschreiben?

 

D.Brusch

Alexander_Herrmann
Meister
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Eine Gutschrift zu den fakturierten Vorschüssen erstellen? 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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CBB_HH
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Ja genau. Die Vorschüsse wurden monatlich abgerechnet und da das Mandant nun gekündigt hat - der Auftrag also nicht mehr ausgeführt wird, sollen sie wieder gutgeschrieben werden. Aber die Möglichkeit eine Gutschrift zu schreiben, gibt es in dem Auftrag ja nicht. Deswegen die Frage, wie man das in der Gegenrechnung umgesetzt bekommt.

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Alexander_Herrmann
Meister
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Sie haben Recht. Eine Gutschrift kann bei der Vorschussrechnung nicht erstellt werden.

 

Folgende Lösung hat bei mir funktioniert: Auf der Gegenrechnung einfach die Gebührenposition für den Jahresabschluss auf "gebührenfrei" setzen. Dann können Sie die Gegenrechnung insgesamt auf "Rechnung freigegeben" setzen und fakturieren.

 

Auf der Rechnung steht dann bspw.:

 

"Jahreabschluss 2019 etc. 0,00 €"

abzgl. Vorschuss 5.000 €

 

Rechnungsbetrag: -5.000 €

 

Sie können den genauen Text für die Gebührenposition ja noch über "Fakturierung mit Nachbearbeitung" leicht anpassen.

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
CBB_HH
Beginner
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Oh wunderbar. Das hat nun endlich funktioniert und alles ist wie es soll. Vielen Dank für diesen Hinweis.

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letzte Antwort am 06.01.2021 20:18:43 von CBB_HH
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