Hallo alle zusammen, ich habe einen Fall für die Beantragung der November- und Dezemberhilfe auf dem Tisch. Eine UG mit einem Gesellschafter/ Geschäftsführer der im Jahr 18.000,00 EUR BAL aus der UG bekommen hat. Keine weiteren Angestellten (auch keine Minijobber), also Soloselbständiger. Dass die UG durch die Corona-Bestimmungen betroffen ist, ist unstrittig. Der Gesellschafter Geschäftsführer hat noch zusätzliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 36.000,00 EUR gehabt - in 2019. Damit die UG als Haupterwerb (BAL 18.000,00 EUR für den GF in 2019) gilt, müsste sie ja mind. 51% ausmachen. Nun zur Frage, zählt der Jahresüberschuss aus der Bilanz 2019 der UG auch zu dem BAL dazu, für die Berechnung, ob die Novemberhilfe zu beantragen ist? BAL 2019 18.000,00 EUR JÜ 2019 19.013,20 EUR Summe 37.013,20 EUR gegenüber den 36.000,00 EUR die zusätzlich aus Anl. N kommen. Hatte das schon mal jemand? Vielen Dank im voraus. Christina
... Mehr anzeigen