Hallo Community,
bei einem Erbschaftsteuerfall wurde eine - selbst genutzte - Garage mit knapp 40 qm vererbt (inkl. Grund und Boden).
Wie bewertet man so eine Immobilie? Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren kommen da doch gar nicht zum Tragen, oder irre ich mich?
Die Garage wurde von 4 Erben geerbt und direkt wieder verkauft für 2.000,00 EUR. Direkt im Anschluss.
Kann man das Erbe der Einfachheit halber mit dem Verkaufserlös als Verkehrswert berücksichtigen oder muss man sich die Bodenrichtwerte besorgen?
Vielen Dank im voraus.
Bei dem Wert würde ich es ganz einfach drauf ankommen lassen, was das FA davon hält....