Hallo zusammen.
Ich wollte gerade eine Abrechnung für die Buchführung des Jahres 2020 schreiben.
Dabei haben sich 2 Probleme aufgetan:
1. Ist die DATEV wirklich nicht in der Lage in einer Rechnung 2 Steuersätze zu verarbeiten?
Muss ich also wirklich 2 Abrechnungen für die Buchhaltung 2020 erstellen?
2. Sind in den Jahresumsatz auch die Zahlungen für die Corona-Hilfen einzubeziehen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo MD2,
mit DATEV Rechnungsschreibung (Eigenorganisation compact) oder DATEV Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle (Eigenorganisation classic) können keine verschiedenen Umsatzsteuersätze in einer Rechnung bei den Gebühren abgerechnet werden. Sie müssen 2 Rechnungen erstellen. Vorschüsse, die Sie in der Rechnung abziehen, können mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen berechnet worden sein.
Informationen hierzu finden Sie auch im Dokument 1018185 .
Mit Eigenorganisation comfort können verschiedene Umsatzsteuersätze abgebildet werden.
Details hierzu finden Sie im Dokument 1018199 .
Bezüglich der Bemessungsgrundlage können wir keine Aussage treffen. Vermutlich kann Ihnen auch Ihre Steuerberaterkammer bei diesem Thema weiterhelfen.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Ich muss @Kerstin_Schulz widersprechen: das geht (zumindest mit EO Comfort)
Wir haben die Gegenrechnung für die Fibu 2020 mit EINER Rechnung hin bekommen, in der sowohl beide Steuersätze, als auch beide Gebührenversionen zum Einsatz kommen.
Wir haben 4 Vergütungspositionen angelegt, zwei davon mit reduziertem Steuersatz und zwei mit vollem, sowie 2 mit der alten StbVV und 2 mit der neuen.
In der Gegenrechnung werden alle 4 Positionen eingefügt und jeweils mit der Anzahl der Monate als Multiplikator versehen, so dass es in Summe 12 Monate sind.
Die unterjährigen Akontorechnungen werden mit ihrem jeweiligen Steuersatz gegengerechnet.
Das war ein halber Tag Einrichtungs- und Bastel-Auswand, aber danach konnten wir rund hundert Gegenrechnungen am Stück fakturieren.
@MD2 welche EO Version haben Sie im Einsatz? Classic oder Comfort?
Zur Frage des Gegenstandswertes: ich bin mir relativ sicher, dass die Corona-Hilfen wie ein sonstiger echter Zuschuss als sonstiger Ertrag nicht unter den Umsatz-Begriff fällt.
Guten Morgen,
die Möglichkeit mit DATEV Eigenorganisation comfort hat @Kerstin_Schulz doch beschrieben 🤔.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
@wielgoß hat natürlich Recht. Man sollte um diese Uhrzeit keine fachlichen Beiträge mehr schreiben... Sorry.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider arbeite ich noch mit EO classic. Muss mich jetzt wohl entscheiden, ob ich auf EO comfort
umsteige oder weiterhin EO classic verwende.
Die Antwort auf die Frage mit der Einbeziehung der Corona-Hilfen in den Gegenstandswert
war sehr wertvoll. Nochmals vielen Dank.
@MD2 schrieb:Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider arbeite ich noch mit EO classic. Muss mich jetzt wohl entscheiden, ob ich auf EO comfort
umsteige oder weiterhin EO classic verwende.
... das will gut überlegt sein. Ich selbst bin vor 3 Jahren (Chef + 1 Mitarbeiter, Wechsel selbst war mit einer Woche Arbeit verbunden) umgestiegen und bereue den Wechsel in keiner Weise. Heute habe ich 10 Mitarbeiter und wir arbeiten mit DMS und EO Comfort sehr prozessorientiert und arbeitsteilig. Das wäre mit EO Classic nicht möglich. Außerdem habe ich als Chef hervorragende Controlling-Instrumente.
Ein paar Highlights:
- Frei konfigurierbare Checklisten ("Bearbeitungsstände" genannt), anhand derer gefiltert werden kann. Wir haben daher viele Auftragsfilter, die nur Aufträge in einem ganz bestimmten Bearbeitungsstadium zeigen.
- Automatikrechnungen für die monatlich wiederkehrenden Gebühren (Fibu-Vorschuss, Lohn, DATEV-Kosten)
- Automatischer Rechnungsversand per E-Mail
- Automatischer Rechnungs-Upload nach DATEV Unternehmen Online beim Mandant
- Deckungsbeitragsrechnung mit verschiedenen Kostensätzen und zwar auf einen Blick
Aber:
Und vor allem:
Die alten EO-Programme, egal ob Classic oder Comfort werden seit Jahre nicht mehr weiterentwickelt. Die Zukunft heißt "Kanzleimanagement Next" und wird komplett Online stattfinden. Das wird gerade entwickelt und soll in nächster Zeit (noch mit sehr kleinem Funktionsumfang, auf Kleinstkanzleien ausgerichtet) kommen. Bis damit ein Funktionsumfang auf dem Niveau von EO Comfort erreicht ist, wird aber sicherlich noch einige Jahre dauern.
Vielen Dank für die überaus hilfreichen Ausführungen.
Da ich bereits ein Alter erreicht habe, in dem man eher an das Ende
der Berufstätigkeit denke werde ich mir diesen Umstellungsstress höchstwahrscheinlich nicht antun.
Da lieber für die Abrechnung der FIBU 2020 2 Rechnungen schreiben.
Nochmals herzlichen Dank 🙂