Der Bund hat die Konditionen für die zweite Phase der Überbrückungshilfe vorgestellt (vgl. Pressemitteilung vom 18. September 2020). Die Grundstruktur der Überbrückungshilfe als branchenoffenes Zuschussprogramm zu den Fixkosten bleibt auch in der Verlängerung erhalten. Änderungen wird es hinsichtlich der Antragsberechtigung und der Förderhöhe geben: Statt des starren Zugangskriteriums eines 60-prozentigen Umsatzrückgangs im April und Mai können künftig all die Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen, die entweder im Zeitraum April bis August einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 30 Prozent oder die in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent erfahren haben. Was die Förderhöhe angeht, werden die KMU-Deckelbeträge von 9.000 Euro und 15.000 Euro ersatzlos gestrichen und die Fördersätze gestaffelt auf bis zu 90 Prozent erhöht. Außerdem wird die Untergrenze, ab der Unternehmen Förderung erhalten können, von 40 Prozent auf 30 Prozent Umsatzeinbruch abgesenkt und die Personalkostenpauschale werden von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.
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