Hallo, eine Abrechnung der bAV ist auch während der Kurzarbeit möglich. Wenn allerdings ein Vollausfall vorliegt, ist eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich, da es sich beim Kurzarbeitergeld nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Lohnersatzleistung handelt. Bitte sprechen Sie mit dem Arbeitnehmer bzw. dem Versicherungsunternehmen, ob die Entgeltumwandlung weiterhin bezahlt werden soll. Falls ja, können Sie einen Netto-Abzug über die Bewegungsdaten erfassen. Sollte kein Lastschriftauftrag bestehen, erfassen Sie zusätzlich über Personaldaten | Individuelle Überweisung die Bankverbindung des Versicherungsunternehmens.
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