Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zum Thema Lohnabrechnung. Warum werden Zuschüsse zu den Fahrten Wohnung Arbeitsstätte oder ein Sachbezug im Rahmen der 44 Euro-Grenze über eine Lohnart im Bereich der Brutto-Bezüge berücksichtigt und eine Erstattung der Verpflegungsmehraufwendungen nur im Bereich eines Nettobezugs und nicht ebenfalls über die Brutto-Bezüge mit einer Lohnart erfasst. Die zweite Frage ist, taucht der Sachbezugswert von 44 Euro grundsätzlich in der Lohnsteuerbescheinigung auf, auch wenn es sich hier um eine monatliche Überweisung auf eine „Essenskarte“ zum Einkaufen von Lebensmitteln handelt? Hier wird ein Bruttobezug und ein Nettoabzug berücksichtigt. Vielen Dank für eure Antworten.
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