Hallo, grundsätzlich wird die Abfindung auf der Brutto-/Netto-Abrechnung als steuerpflichtig ausgewiesen. Da kein laufendes Entgelt für das Jahr 2020 gezahlt wird, kann das Programm keine automatische Hochrechnung für das aktuelle Jahr vornehmen, um die Steuer für die Abfindung zu errechnen. Damit eine Berechnung im Hintergrund stattfinden kann, wird der kumulierte Restverdienst unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben benötigt. Erfassen Sie hier im Feld "Monat/Jahr" den auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat und den kumulierten Restverdienst, der voraussichtlich im Jahr 2020 verdient wird. Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303235 "Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS)". Viele Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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