Hallo, ich habe jetzt von einer Kollegin den Lohn übernommen (SV-Schätzverfahren) und habe folgendes Problem: ich habe 2 Beschäftigungsbetriebe mit derselben Betriebsnummer. Eine Konsolidierung wurde nie eingetragen. Im Lohn November 2018 wurde ein Arbeitnehmer neu angelegt mit einer Krankenkasse, die auch schon bei anderen Arbeitnehmern eingestellt ist. Allerdings wurde bei diesem AN die andere Betriebsstätte gewählt, so dass 2 Beitragsnachweise für die AOK S.-A. erstellt wurden, welche somit auch nicht per Datenübermittlung übermittelt wurden und in Auswertung 30 erschienen. Mit dem Dezember-Lohn korrigierte es die Kollegin in dem sie in den Abrechnungsmonat 11/18 zurückging und die Betriebsstätte änderte. Allerdings fand keine Wiederabrechnung für 11/18 statt, sondern die Korrektur erfolgte in der Abrechnung für 12/18. Somit ergab sich für den einen Beitragsnachweis eine Erstattung, auf den anderen kam die 'Nachberechnung' für 11/18 drauf. So dass meine Kollegin davon ausging, dass ab Lohnrechnung 01/19 wieder nur 1 Beitragsnachweis erstellt wird für die Krankenkasse. Es wird auch nur ein Beitragsnachweis erstellt, der aber trotzdem nicht übermittelt wird. Ich finde ihn weiterhin in Auswertung 30 und bekomme die Fehlermeldung " Sie haben mehrere Beschäftigungsbetriebe mit identischer Betriebsnummer erfasst. Deshalb wurden Beitragsnachweise mit identischen Krankenkassen- & Arbeitgeber-Betriebsnummern erstellt. Eine Datenübermittlung dieser Beitragsnachweise ist nicht möglich..." .Allerdings finde ich in Auswertung 36 zwei Beitragsnachweis-Erläuterungen. Einer ist leer, der andere enthält die richtigen Zahlen. Wenn ich die Konsolidierung rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also 01/18, einstelle und eine Probeabrechnung für 02/19 durchführe, kommt jetzt diese Fehlermeldung für ALLE Krankenkassen. Kann mir jemand helfen???
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