Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten! In der Praxis bucht der Buchhalter unterjährig alle Buchungen auf das Konto "Anlagen in Bau". Insofern kann der Bilanzierer dann mit der Erstellung des Abschlusses nur diese Variante wählen: Sie verwenden für die Umbuchung ein unterschiedliches Datum: - Für die Umbuchung minus den September oder Dezember. - Für die Umbuchung plus den März. In diesem Fall muss die Umbuchung minus und der Zugang durch Umbuchung direkt in der Anlagenbuchführung erfasst werden. Das funktioniert nicht mit der Soforterfassung. Dies ist keine rechtliche Beurteilung, sondern eine Erfassungsmöglichkeit im Programm. Hier ist mir aufgefallen, dass man wie folgt vorgehen muss, andernfalls berechnet das DATEV die Abschreibung falsch (oder auch gar nicht). Man muss zunächst im AVZ die "Umbuchung minus" auf dem Konto "Anlagen in Bau" durchführen. Man darf hernach nicht auf die Schaltfläche "Bewegung kopieren" klicken (wie es Dok.-Nr. 1036053 empfiehlt) und eine "Umbuchung plus" durchführen, sondern man muss auf dem Gebäudekonto ein neues Inventar anlegen und bei diesem - ganz unabhängig von der durchgeführten Umbuchung minus - die "Umbuchungen plus", die man benötigt, händisch einpflegen. Nur dann wird die Abschreibung korrekt berechnet.
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