Guten Tag in die Runde, seit dem VZ 2019 wird ja im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung das "optimierte Bruttoverfahren" angewendet. "Optimiert" wurde in dem Zusammenhang dann auch gleich die Erfassung. Bis einschließlich 2018 wurden Dividenden die unmittelbar oder auch mittelbar (z.B. über eine Personengesellschaft) zugeflossen sind, im Rahmen der Anlage BEG erklärt. Anhand der dort gemachten Angaben zur jeweiligen Ausschüttung hat das Programm dann steuerlich alles korrekt zugeordnet - also Dividenden <10% voll steuerpflichtig, 10-15% KöSt-frei und Hinzurechnung bei der GewSt, Dividenden >15% steuerfrei. Seit 2019 wird die Anlage BEG nur noch für unmittelbar zugeflossene Dividenden verwendet. Ein mittelbarer Zufluss soll als Korrektur im Rahmen der Anlage GK (Zeile 14) erklärt und ggfls. über eine individuelle Anlage erläutert werden. Die Felder für die Hinzurechnung im Rahmen der GewSt-Erklärung wurden entsprechend angepasst, hier ist nur noch die Hinzurechnung von unmittelbaren Dividenden möglich. Es gibt nun bei mittelbar über eine Personengesellschaft erhaltenen Dividenden 3 Möglichkeiten: Dividenden mit einem Anteil < 10% sind voll steuerpflichtig und werden quasi wie normale Einkünfte versteuert. Es ist keine Korrektur in der Anlage GK notwendig. Dividenden mit einem Anteil > 15% sind nach Abzug von 5% als steuerfrei zu behandeln, diese Einkünfte nach §8b werden als Korrekturbetrag in der Anlage GK erfasst. Dividenden zwischen 10% und 15% - hier habe ich und auch das Finanzamt ein Problem mit der Erfassung. Rechne ich diese Dividenden zu 95% gemäß Datev-Hilfe aus den Einkünften aus Personengesellschaften heraus, dann ist zwar in der KöSt alles korrekt berücksichtigt, jedoch wird keine Hinzurechnung im Rahmen der GewSt vorgenommen. Rechne ich die Dividenden nicht heraus, dann passt es zwar in der GewSt, nicht jedoch in der KöSt. Tricksereien über Hinweise in den individuellen Anlagen o.ä. konnten dann wiederum vom Sachbearbeiter im Amt nicht nachvollzogen werden bzw. wurden einfach ignoriert. Hat evtl. jemand einen Hinweis für mich, wie ich das im Programm korrekt erfassen muss, damit der Sachverhalt a) vom Programm und b) vom Finanzamt korrekt berücksichtigt wird?
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