Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wurde die Anzahlungsrechnung einer Schlussrechnung zugeordnet und anschließend wurde die Schlussrechnung storniert. Rein steuerrechtlich wird die Anzahlungsrechnung durch die Schlussrechnung doch so zusagen "gegenstandlos", da "nur" ein Rechnungsbetrag angefordert und (im besten Fall) bezahlt wird ohne dass über eine konkrete Leistung abgerechnet wird. Die konkrete Abrechnung der Leistung erfolgt doch dann in der Schlussrechnung. Wenn die Schlussrechnung erstellt und später storniert worden ist, ist doch auch die Anzahlungsrechnung somit storniert. Bitte stimmen Sie mit Ihrer/em steuerlichen Berater/in ab, ob die Anzahlungsrechnung überhaupt storniert werden muss. Wenn dagegen die Anzahlungsrechnung als offene Rechnung in Auftragswesen next stehen bleibt, weil diese eben nicht gezahlt worden ist, dann müsste man in Auftragswesen next selbst den bezahlt-Status setzten. Siehe ca. 9 Minuten und 50 Sekunden im Video DATEV Auftragswesen next – Programmüberblick
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