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Mittelstand Faktura und Rechnungswesen pro und e-rechnung

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letzte Antwort am 26.11.2024 13:13:32 von sokru
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geissa
Einsteiger
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Hallo, 

wir buchen in Datev Mittelstand Faktura und Rechnungswesen pro (Art. 96000). Ich habe nur eine Lizenz bei mir am Arbeitsplatz. Alle anderen Kollegen haben keinen Zugang zu Datev.

 

Wenn wir uns jetzt registrieren und den E-Rechnungseingang über die Email von Datev laufen lassen:

 

- brauchen wir dann zwingend Unternehmen online zusätzlich? 

 

momentan steht nur die Frage im Raum wie wir den Empfang der E-Rechnung regeln!

 

Wenn wir uns jetzt erstmal nur bei Datev registrieren und somit den E-Rechnungsempfang ermöglichen, dann haben wir doch die Möglichkeit, nach Eingang über die Email, die Rechnung - z.B. in ZUGFerd - über den Dokumentenkorb auszulesen und dann in Papierform auszudrucken.

Den gesamten Rechnungslauf, also Eingangs- und Ausgangsrechnungen, zu digitalisieren, das steht bei unserer

Geschäftsleitung derzeit noch nicht im Raum. Rechnungen werden bei uns noch in Excel geschrieben, in PDF umge- wandelt und in vielen Fällen dann per Email verschickt oder einfach auf dem Postweg. Der Anhang besteht oft aus großen Datenmengen und wird in vielen Fällen per USB oder Festplatte verschickt, da wir aufgrund unserer langsamen Internetverbindung im ländlichen Raum hierzu sonst ja nur eine Rechnung am Tag verschicken können!?!? 

 

Bin ich also mit der Email, Registrierung und Ausdruck über Dokumentenablage auf dem richtigen Weg, oder wird das so nicht funktionieren?

 

Gruß

Martina

 

sokru
Fortgeschrittener
Offline Online
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82 Mal angesehen

Die E-Rechnungsplattform der DATEV ist nicht mehr als ein "Briefkasten" für E-Rechnungen. Die E-Rechnungsplattform kann nur empfangen und nicht die E-Rechnungen archivieren. 

 

Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden Sie mit Ihrem beschriebenen Arbeitsablauf Probleme bekommen. Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung im Original aufbewahrt und revisionssicher archiviert werden. 

 

Sie oder die Geschäftsleitung sollten sich dringend mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung setzen um abzuklären, welche Schritte jetzt in Bezug auf die E-Rechnung zwingend notwendig sind und welche Schritte in den nächsten Jahren bis 2028 (oder 2030, je nachdem wie die Umsetzung der E-Rechnung realisiert wird) vorzunehmen sind um am Ende auch E-Rechnungen erstellen zu können.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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letzte Antwort am 26.11.2024 13:13:32 von sokru
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