Ich habe zur E-Rechnung eine Frage. Unser Mandant nutzt bereits DUO, kompletter Online-Mandat. Wenn er eine Rechnung per E-Mail erhält, druckt er diese aus. Diese "Papier"-Rechnung geht durch die Abteilung, wo die Sachbearbeiter die Kosten abhaken oder eine Ergänzung zu schreiben. Letzt steht der neue Rechnungsbetrag (i.d.R. abzüglich Skonto, oder noch weiteren Abzügen) drauf, der aktuell auch so hochgeladen wird und dieser neue Rechnungsbetrag wird als Betrag in die FiBu übergeben. Die neue E-Rechnung muss als Original archiviert werden, darf also keine Änderung haben. Unser Gedanke ist, diese auch als Original hochgeladen wird und in einem speziellen Ordner, z. B. "Original E-Rechnung" gespeichert werden. Der Mandant aber weiterhin die Rechnung ausdruckt (soweit möglich), weiterhin die "Papier"-Rechnung normal abwickelt, hochlädt und an die FiBu übergibt. Also einfach die Rechnung zweifach (Original [wird nicht an die FiBu übergeben] und geänderte "Kopie") hochlädt. Wäre dies korrekt? Ich verstehe dies so, dass die Original-Rechnung aufbewahrt werden muss, aber nicht als Original in der FiBu verwendet werden muss, richtig?
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