2 AN unseres Mandanten nahmen vom 23.09.24 bis 26.09.24 an einen Fortbildungslehrgang teil. Abreise war der 22.09.24, zurück am 26.09.24. Die Hotelrechnung ist auf den AG ausgestellt. Das Frühstück wurde gesondert ausgewiesen. Die Rechnung für die Fortbildung wurde auf den AG ausgestellt. Auf der Rechnung steht "inkl. Unterlagen und Verpflegung", weshalb wir von einem Mittagessen ausgehen, da das Frühstück im Hotel erfolgt. Die AN erhalten keinen Verpflegungsmehraufwand, aber könnten rechtlich, da mehrtägige Reise, einen bekommen. Mein Problem ist, dass der AG jetzt Rechnungen erstattet hat, wie Pizzeria oder auch Quittungen von Aldi, Lidl etc. In der Kasse sind diese Quittungen direkt eingebucht worden, also einfach als "Aldi", nicht explizit als Erstattung Reisekosten. Wäre anstatt den Quittungen Verpflegungsmehraufwand gezahlt worden, wäre dies geringer als die jetzigen Kosten für die Verpflegung. Da der AG freiwillig alle "Verpflegungskosten" bezahlt hat, spielt es dies eine Rolle? Muss ich etwas beachten?
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