Ich bin mir gerade nicht ganz sicher:
Einer unserer Gerüstbauer hat gerade Auftragsmangel, will deshalb in S-KUG gehen. Eine Anzeige muss bei S-KUG nicht mehr gemacht werden. Er hat die AN mündlich informiert. Muss der AG trotzdem noch die schriftliche Einverständniserklärung der AN haben?
Unterschriebene Arbeitszeitnachweise sind ausreichend.
Saison-Kurzarbeitergeld beantragen | Bundesagentur für Arbeit