Hallo Community, vielen Dank für Ihren regen Austausch untereinander. Ihrer Schilderung entnehme ich, dass der Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten KV/PV für den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerpflichtig abgerechnet werden soll. Dazu möchte ich gerne noch ergänzend hinzufügen: In diesem Fall wird der Arbeitgeber-Zuschuss nicht über das Netto hinzu gerechnet. Bitte aktivieren Sie das Kontrollkästchen Arbeitgeber-Zuschuss nicht automatisch ermitteln unter Personaldaten | Sozialversicherung | Private Versicherung. Im Feld Arbeitgeber-Zuschuss können Sie nun den Wert 0,00 € erfassen. Mit der Stammlohnart 200 können Sie den Zuschuss in den Festbezügen der Personalnummern hinterlegen. Da der Zuschuss steuerpflichtig abgerechnet wird, fließt dieser Wert in das Steuerbrutto des Arbeitnehmers und die Lohnsteuer wird dadurch erhöht. Prüfen Sie bitte, ob der Bezug ebenfalls SV-pflichtig abgerechnet werden soll. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie in der Lohnart die Berechnung der Steuer/SV-Behandlung auf nur steuerpflichtig schlüsseln. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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