Hallo,
ich habe einen AN, der während seiner zweimonatigen Elternzeit den Firmenwagen weiterhin nutzen darf.
Mittlerweile habe ich herausgefunden, wie ich das in der Abrechnung richtig darstelle.
Berechnung SV-Freibetrag habe ich und die PKW-Nutzung liegt drunter.
Daher habe ich in den beiden Monaten, in denen die Elternzeit beginnt bzw. endet, die Privatnutzung in sv-pfl. und sv-frei aufgeteilt.
Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, wie sich das beitragspflichtige RV-/AV-Brutto ermittelt.
In der KV/PV liegt er über der BBG, in der RV/AV nicht.
Hallo,
haben Sie den Firmenwagen als weitergewährte Arbeitgeberleistung erfasst? Eine detaillierte Anleitung zur korrekten Erfassung finden Sie im Dokument Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele für LODAS)
Die Lohnarten sind bei den weitergewährten Arbeitgeberleistungen nicht umzuschlüsseln, sondern können unverändert verwendet werden. Die Eintragung erfolgt lediglich unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten im Register Weitergewährte Arbeitgeberleistungen.
Im Lohnkonto können Sie die Berechnung der SV-Pflicht rechnerisch nachvollziehen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Frau Dietl,
dieses Dokument kenne ich schon.
Habe es auch exakt so gemacht, wie es unter Punkt 2.2 (Sachbezug geringer wie SV-Freibetrag) steht.
Neue LA 202 angelegt.
PKW-Nutzung per Hand aufgeteilt und über Bewegungsdaten eingegeben.
Leider bekam ich dann nicht das selbe Ergebnis wie in dem Beispiel in dem Dokument.
Meine Differenz war mehr wie doppelt so hoch wie der als sv-frei ausgewiesene Betrag.
Mittlerweile weiß ich von einer Ihrer Kolleginnen, dass anscheinend die Angaben in dem Dokument nicht richtig sind.
Ich soll es nicht per Hand aufteilen, sondern LODAS würde das selber rechnen.
Das Lohnkonto habe ich nun abgerufen. Die konnte mir zum Glück helfen.