Hallo, ich habe einen AN, der während seiner zweimonatigen Elternzeit den Firmenwagen weiterhin nutzen darf. Mittlerweile habe ich herausgefunden, wie ich das in der Abrechnung richtig darstelle. Berechnung SV-Freibetrag habe ich und die PKW-Nutzung liegt drunter. Daher habe ich in den beiden Monaten, in denen die Elternzeit beginnt bzw. endet, die Privatnutzung in sv-pfl. und sv-frei aufgeteilt. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, wie sich das beitragspflichtige RV-/AV-Brutto ermittelt. In der KV/PV liegt er über der BBG, in der RV/AV nicht.
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