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Vorübergehende Entsendung nach Frankreich (Geschäftsreise)

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letzte Antwort am 23.09.2019 10:02:01 von lohnhilfe
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Fachmann
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Es ist ja aus den Lohnprogrammen relativ einfach, die A1 Bescheinigung zu beantragen.

Im Falle Frankreichs ist die A1 Bescheinigung wohl nur die halbe Miete.

Wenn ein Mitarbeiter für ein Meeting/Geschäftsreise ein paar Tage nach Frankreich reist, dann löst das für ein kleines Unternehmen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aus.

Hat jemand damit bereits Erfahrungen machen dürfen?

Laut dem Merkblatt der IHK Saarland gilt:

Es sind folgende Unterlagen mitzuführen und im Fall einer Kontrolle der zuständigen Behörde auf

Verlangen vorzulegen: 

1. ein Exemplar der ausgedruckten Entsendebescheinigung (aus dem SIPSI Portal)

2. Arbeitsvertrag des entsandten Mitarbeiters (Übersetzt auf Französisch)

3. Lohnnachweis 

4. Krankenversicherungsnachweis A1 (erhältlich bei der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters) 

5. Gültiges Gesundheitszeugnis des Arbeitnehmers

Allgemeiner Hinweis zum Gesundheitszeugnis: Das Gesundheitszeugnis bezieht sich auf eine in

Frankreich übliche Praxis, wonach jeder Arbeitnehmer einmal jährlich untersucht wird. Da es eine

solche Regelung in Deutschland nicht gibt ist es üblich, entweder ein amtsärztliches Zeugnis oder

sonstiges Diagnosepapier aus der Vergangenheit zu nehmen oder einen

Allgemeinmediziner/Hausarzt zu bitten, etwas eine entsprechende Bescheinigung  auszustellen. 

Darüber hinaus muss ein Repräsentant/Ansprechpartner mit nachweislichem Wohnsitz in Frankreich per

Vollmacht schriftlich benannt werden.

vgl. Merkblatt der IHK

https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=41242FE9EB10E571C95DFFE5DFD37F84&MODULE=Frontend.Media&ACTION=Vie…

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

kann jemand seine Erfahrungen hierzu teilen?

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Peronalwirtschat

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Leitung Service Steuern, Wissen und Beratung | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

Österreich ist ähnlich "unkompliziert":

https://www.entsendeplattform.at/cms/Z04/Z04_5.1/formalitaeten/meldepflichten

(im Endeffekt wollen die mindestens alles, was über die A1 erfasst wird, noch mal extra über deren eigenes Portal gemeldet bekommen)

https://www.entsendeplattform.at/cms/Z04/Z04_5.5/formalitaeten/unterlagen

(sowie diverse Unterlagen vorliegen haben).

Es lebe die die Entbürokratisierung...

LG
VM

LG
VM
2
letzte Antwort am 23.09.2019 10:02:01 von lohnhilfe
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