Hallo Frau Budde, zunächst einmal gehe ich davon aus, dass zuvor eine EEL-Bescheinigung über Krankengeld erstellt wurde. Und danach haben Sie Übergangsgeld als weiteren Unterbrechungsgrund in einem danach liegenden Zeitraum eingegeben. Eine ähnliche Anfrage hatte ich auch kürzlich für einen Mandanten. Ich habe per E-Mail mit folgendem Text geantwortet: "mit Schreiben vom 14.11.2024 haben Sie für die Arbeitnehmerin XY bei unserer Mandantin XY eine Bescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld angefordert. Diese werden Sie von uns nicht erhalten, weil aufgrund der Kontinuität der Bemessungsgrundlage gemäß § 69 SGB IX grundsätzlich keine neue Meldung vorzunehmen ist. Aus diesem Grund wird auch richtigerweise vom Entgeltabrechnungssystem die Ausfertigung einer Bescheinigung verweigert. Eine Krankengeldbescheinigung wurde bereits erstellt. Bitte lassen Sie sich die erforderlichen Daten von der Einzugsstelle übermitteln." Das ist die aktuelle Rechtslage, die auch DATEV in ihrem Hilfedokument dazu nennt, warum keine erneute EEL-Meldung erstellt wird, wenn sich der Meldegrund ändert. Ich sehe auch nicht ein, warum wir uns bei einer klaren Rechtslage nicht darauf berufen können. Schließlich kostet es das Geld unserer Mandanten, eine solche Meldung, auch und gerade über das SV-Meldeportal, zu erstellen. Auf die eine Woche alte E-Mail habe ich bisher übrigens noch keine Antwort bekommen. Bin mal gespannt, ob noch etwas kommt. Viele Grüße M. Seemann
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