Hallo @OlafB , ich würde mal mit einem klassischen "kommt darauf an" antworten: Ich gehe mal davon aus, dass der Gutschein "privat" gewonnen wurde und jetzt anstatt von Bargeld hingegeben wurde, um den Rest zu bezahlen. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaft würde ich unabhängig von der Gewinnermittlungsart eine Privateinlage buchen, bei einer Kapitalgesellschaft gegen Gesellschafterverrechnungskonto oder -darlehn, je nachdem, wie gebucht wird. Und sollte der Gutschein wider Erwarten als Firma gewonnen worden sein, würde ich den zum Zeitpunkt des Gewinns aktivieren (z.B. durchlaufende Posten, 1371 oder etwas mit erhaltene Gutscheine (wenn es sowas gibt) und dann bei "Zahlung" für das Heizöl die Gegenbuchung machen. Das ist nur meine Meinung, ich weiß nicht, ob es nicht unter Umständen noch eine elegantere Möglichkeit gibt. Viele Grüße Dirk Schmakies
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