Hallo alle zusammen,
ich habe einen Mandanten der seine MA ein 49,00 € Ticket geben möchte. Meiner Meinung nach geht das ST/SV frei.
Jetzt habe ich im HilfeCenter genau dazu etwas zu Pauschalsteuer gelesen. Warum sollte der AG hier pauschal versteuern wenn das ganze doch eh SV und ST frei ist?
Ich habe glaube ich einen Denkfehler und finde ihn nicht...
Kann mir jemand helfen? Oder gilt die pauschSteuer für Fahrtkosten über 50,00 €?
Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Daniela1 schrieb:Jetzt habe ich im HilfeCenter genau dazu etwas zu Pauschalsteuer gelesen
Welcher Artikel im HilfeCenter war das?
Die 49 € im ÖPNV sind abgabenfrei, auch entsteht keine Pauschalbelastung.
Dankeschön:)
Das dachte ich mir auch schon. Prima 🙂
Wenn es steuerfrei abgerechnet wird, wird dieser geldwerte Vorteil auf die Entfernungspauschale des AN für seine ESt-Erklärung (Ausweis auf der LSt-Bescheinigung) angerechnet.
Bei der Pauschalversteuerung erfolgt keine Anrechnung. Für den AG macht es i. d. R. aber kein Sinn dies zu tun, es sei denn, es ist der GF (oder für einen Angehörigen), der die Aufwendung noch als Kosten gelten machen kann und gleichzeitig in der EStE noch die volle Entfernungspauschale hat.
Außerdem ist für die steuerfrei "Zusätzlich zum Arbeitslohn"-Pflicht. Bei der Pauschalversteuerung nicht.