Hallo, rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Bitte klären Sie mit der zuständigen Krankenkasse ab, in welchem Monat die Auszahlung der Kapitalleistung zu buchen ist. Zu Ihrer Frage, bezüglich der RV/AV-Beiträge bei Abrechnung der Stammlohnart 273: Diese Stammlohnart wird steuerlich nicht als Versorgungsbezug behandelt, folglich wird der Versorgungsfreibetrag nicht berücksichtigt. Für die Sozialversicherung wird sie beitragsfrei und im Zahlstellen-Meldeverfahren als Kapitalleistung gemeldet. Diese Lohnarten können z. B. bei Kapitalauszahlungen für unter 63-Jährige verwendet werden. Damit wir die Abrechnung genauer prüfen können, kontaktieren Sie uns gerne über einen anderen Servicekanal.
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