Hallo, folgender Fall: Neueintritt eines Mitarbeiters am 21.08.26, mtl. Gehalt 700€, mtl. geldwerter Vorteil Privatnutzung Firmenwagen 667€. In den Personaldaten ist Midijobregelung aktiviert. Bei der Probeabrechnung August erfolgt keine Anwendung der Midijobregelung. Gehalt wird anteilig ab 21.08.26 berechnet, Geldwerter Vorteil Privatnutzung Firmenwagen wird nicht gekürzt (korrekt, da keine Kürzung bei Teilmonaten). Monatliches SV-Brutto unter 2.000€, trotzdem keine Anwendung der Midijobregelung. Vermutlich wird der geldwerter Vorteil hochgerechnet. Gibt es hierzu eine Lösung das der mtl. geldwerte Vorteil nicht hochgerechnet wird und die Midijobregelung angewendet wird? Siehe Hinweisprotokoll.
... Mehr anzeigen