Das könnte unterschiedliche Gründe haben. Fehler-/Hinweisprotokoll prüfen ob etwas hierzu steht? Bankverbindung bei den Gläubigerdaten in der Pfändung sind hinterlegt? Sämtliche Auswertungen in der Rubrik "Zahlungsverkehr" für die Netto-Abzüge sind hinterlegt? Das ist notwendig wenn in den Zusatzeinstellungen bei "DÜ" angegeben wurde, dass die Netto-Abzüge getrennt von den Lohnzahlungen übermittelt werden sollen. Das wären mal die Punkte, die mir spontan hierzu einfallen.
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