@Benjamin_G schrieb: Könnte es nicht auch daran liegen, dass der Midijob unterschritten wird? Midijobbereich ist von 603,01€ - 2.000,00€. Mit besagten 248,39€ ist man damit nicht mehr im Midijob. Es handelt sich um einen Neueintritt laut Ausgangspost. Somit liegt ein Teillohnzahlungszeitraum vor. Zu unterscheiden ist bei Teilmonaten die Umrechnung von Festbezügen und die Berechnungsvorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht: Umrechnung von Festbezügen ► 5303506 - Teilmonate berechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Wissensplattform Dokument Sozialversicherungsrecht (Basis 30 Tage) ► § 1 BVV - Einzelnorm Steuerrecht (Basis 30 Tage) ► § 39b EStG - Einzelnorm ► EStH 2021 - § 39b – Einbehaltung der Lohnsteuer
... Mehr anzeigen