Bei einer Firma gab es ab 08/2025 ein Systemwechsel. Es wurde ab 08/2025 mit Lodas abgerechnet. Vorkonten wurden in den Juli übertragen. Leider kam jetzt auf das die Lst. Besch. und Jahreslohnjournal nicht korrekt ist. Bei Überprüfung mussten wir feststellen, das bei den Vorwerten nicht alles ganz vollständig war. Dies wurde jetzt nachgepflegt und für Januar wurde eine Wiederholungsabrechnung durchgeführt. Wird das Jahreslohnjournal 2025 mit korrigiert? Lohnsteuerbesch. werden dann bestimmt mit korrigiert? Aber für die Fälle wenn keine Korrekturen erstellt werden, wie müsste man vorgehen? Natürlich wäre es am besten gewesen wenn es gleich im Januar aufgefallen wäre, dann hätte man den Dezember Wiederabrechnen können. Ob jetzt für Januar aber sämtlichen Korrekturen ins Vorjahr gezogen werden ist echt fraglich... Freue mich auf Rückmeldungen. Danke 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Bahi2025,
um die Lohnsteuerbescheinigungen des Vorjahres zu korrigieren, können Sie eine erneute Abrechnung senden als Wiederabrechnung Januar 2026.
Allerdings ist hier der entscheidende Punkt, dass Sie unter den Personaldaten | Steuer | Einmalbez./Sonstige Angaben unter Nachberechnung Vorjahr oder unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten auf das Entstehungsprinzip im Bearbeitungsmonat Januar 2026 umstellen.
Somit werden die Lohnsteuerbescheinigungen erneut erstellt und korrigiert.
Ihre neu eingepflegten Werte können somit ebenfalls für das Vorjahr berücksichtigt werden.
Der Jahres-Lohnjournale werden aber nicht korrigiert?
Hallo @Bahi2025,
richtig, mit einer Wiederabrechnung Januar 2026 wird das Jahreslohnjournal 2025 nicht korrigiert.