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Unterschied Lohnkonto Ergebniswerte UV / Vorbeschäftigungswerte UV

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letzte Antwort am 15.07.2025 15:42:58 von Betül_Kilic
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ilana
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
790 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

Ich wollte bei diversen Arbeitnehmern die Werte für die UV Jahresmeldung (92) vortragen, weil über mehrere Personalnummern abgerechnet wurde.
Das habe ich, wie in Lexinform Dokument Nr. 1032526 beschrieben, über die Vorbeschäftigungswerte UV gemacht.
Die Werte in der übermittelten UV-Jahresmeldung habe ich nach der Abrechnung überprüft - alles richtig.


Im Fehler-/Hinweisprotokoll kommt aber folgender Fehler:

Personaldaten/Lohnkonto Ergebniswerte/Sozialversicherung/SV-Werte:
Sie haben für den Arbeitnehmer eine bisherige Personalnummer erfasst. Damit die UV-Jahresmeldung (GdA 92) mit dem gesamten UV-Brutto auch beiden Personalnummern erstellt werden kann, müssen die Vortragswerte zur Unfallversicherung der bisherigen Personalnummer erfasst werden.


Wäre es nur ein Hinweis, hätte ich es vermutlich ignoriert.. Aber weil es ein Fehler ist, mache ich mir nun doch Sorgen etwas falsch erfasst zu haben .
Wo ist denn nun der Unterschied zwischen der Erfassung über die Vorbeschäftigungswerte und über die Lohnkonto Ergebniswerte?

Schöne Grüße
Ilana

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
564 Mal angesehen

Hallo Ilana,

Lohnkonto-Ergebniswerte sind für komplett neue Mandanten notwendig, um die Werte des vorherigen Arbeitgebers vorzutragen. Damit kann beispielsweise bei einem Systemwechsel die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende komplett erstellt werden.
Bei bestehenden Mandanten werden die Vorbeschäftigungswerte erfasst, wenn z.B. ein neuer Mitarbeiter eintritt.
In dem Fall, dass ein Mitarbeiter über mehrere Personalnummern abgerechnet wird, müssen die "Vorbeschäftigungswerte UV" vorgetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ilana
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Vielen Dank Herr Stein!

Dann ist der Hinweis in meinem Fall ja in meinem Fall nicht zutreffend.

Schöne Weihnachtsfeiertage 🙂

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
52 Mal angesehen

Wie kann ich in diesen Fällen das Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung und die DEÜV Meldung unterdrücken? 

Ff. Sachverhalt:

Mitarbeiter tritt bei der einen Filiale zum 30.06.2025 aus. Habe das Austrittsdatum erfasst.

Hat ja zur Konsequenz, dass Lohnsteuerbescheinigung und DEÜV Meldung zum 30.06.2025 erstellt wird.

 

Bei der neuen Filiale, bei der der Mitarbeiter ab dem 01.07.2025 beschäftigt wird, habe ich die Werte in Lohnkonto Ergebniswerte für die Zeiträume 01/2025 - 06/2025 erfasst. Somit würden ja die Entgelte für den Zeitraum 01/2025 - 06/2025 bei der Lohnsteuerbescheinigung + DEÜV Meldung bei der neuen Filiale doppelt gemeldet oder habe ich einen Denkfehler?

 

Vielen Dank für´s auf die Sprünge helfen.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
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Hallo @SJ_2020,


die Unterdrückung zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung und DEÜV-Meldung kann in LODAS nicht vorgenommen werden.


Sie können in diesem Fall die Meldungen ordnungsgemäß erstellen lassen und diese nur außerhalb von LODAS stornieren, wenn diese nicht benötigt werden.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.07.2025 15:42:58 von Betül_Kilic
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