Moin, bei MitarbeiterInnen, die aus dem Ausland zugezogen sind, kommt es gelegentlich (länderabhängig) vor, dass das Geburtsdatum nicht eindeutig feststeht, da dies in einigen Ländern nicht so exakt festgehalten wird. Da wird es auch keine Geburtsurkunde geben, die ein "korrektes" Geburtsdatum ausweist. Viele dieser Fälle werden mit einem Geburtsdatum 01.01. von den Behörden hier in Deutschland erfasst. Es gibt aber auch die Fälle, dass der 00.00.xxxx als Geburtsdatum offiziell eingetragen wird (und damit auch in den Ausweisen steht). Lt. Auszug aus dem Dokument 1036217 kann mit dem 00.00. keine ELStAM-Anmeldung erfolgen: Geburtsdatum des Arbeitnehmers Hinweis: Nur teilweise bekanntes oder vollständig unbekanntes Geburtsdatum 00.00.XXXX Im Gegensatz zur DEÜV-Meldung ist für Arbeitnehmer mit Geburtsdatum 00.00.XXXX in den offiziellen Dokumenten (Personalausweis, Reisepass usw.) eine Anmeldung über ELStAM nicht möglich. Hier muss immer ein reeller Tag/Monat, z. B. 01.01.XXXX, vorhanden sein. Eine Änderung des Geburtsdatums für die Steuer müsste von den Meldebehörden veranlasst werden. Dies wäre sehr umfangreich, da alle offiziellen Dokumente geändert werden müssten. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dies nicht doch inzwischen funktioniert. In LODAS können Sie den 00.00.xxxx als Geburtsdatum erfassen. Haben Sie einmal versucht, mit diesem Datum die ELStAM-Anmeldung durchzuführen? Mit der Hinweismeldung, dass das Geburtsdatum in der Sozialversicherung 0101xx hiervon abweicht, müssen Sie in dem Fall leben. Die Meldungen zur Sozialversicherung werden auch bei abweichendem Geburtsdatum korrekt übermittelt. Viele Grüße Uwe Lutz
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