Hallo zusammen,
eine ehemalige Mitarbeiterin wurde bei ihrem Austritt im Juli 2019 normal abgerechnet, die Nettoauszahlung musste allerdings einbehalten werden, da sie wichtige Unterlagen nicht abgegeben hatte.
Nun sind diese Unterlagen nie bei uns angekommen und ihre Gehaltsansprüche verjährt.
Wie gehen wir nun weiter vor? Wie gesagt - die Abrechnung mit Zahlung der SV-Beiträge etc. ist gelaufen. Kann der Nettobetrag, der ja noch auf dem Konto Gehälter steht, irgendwie verbucht werden?
Vielen Dank schon mal!
S. Linnemann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Meines Wissens nach verjährt ein Gehaltsanspruch laut § 195 BGB nach 3 Jahren.
Sollte die Verjährung trotzdem bei Ihnen korrekt sein, würde ich wahrscheinlich den nicht ausbezahlten Nettobetrag im SKR03 in die Zweierklasse als "betriebsfremden Ertrag" buchen.
Viele Grüße und schöne Feiertage
Das hat mir sehr weitergeholfen - danke!
Gruß
S. Linnemann