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Verbuchung von verjährten Gehaltsansprüchen

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letzte Antwort am 08.01.2020 13:23:35 von saleb
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saleb
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

eine ehemalige Mitarbeiterin wurde bei ihrem Austritt im Juli 2019 normal abgerechnet, die Nettoauszahlung musste allerdings einbehalten werden, da sie wichtige Unterlagen nicht abgegeben hatte.

 

Nun sind diese Unterlagen nie bei uns angekommen und ihre Gehaltsansprüche verjährt.

 

Wie gehen wir nun weiter vor? Wie gesagt - die Abrechnung mit Zahlung der SV-Beiträge etc. ist gelaufen. Kann der Nettobetrag, der ja noch auf dem Konto Gehälter steht, irgendwie verbucht werden?

 

Vielen Dank schon mal!

S. Linnemann

m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
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Hallo.

 

Meines Wissens nach verjährt ein Gehaltsanspruch laut § 195 BGB nach 3 Jahren.

 

Sollte die Verjährung trotzdem bei Ihnen korrekt sein, würde ich wahrscheinlich den nicht ausbezahlten Nettobetrag im SKR03 in die Zweierklasse als "betriebsfremden Ertrag" buchen.

 

Viele Grüße und schöne Feiertage

 

saleb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
138 Mal angesehen

Das hat mir sehr weitergeholfen - danke!

 

Gruß

S. Linnemann

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letzte Antwort am 08.01.2020 13:23:35 von saleb
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