Egal ob freiwillig gesetzlich oder private KV: Keine Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung erfassen. Vor allem darf kein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss berechnet und ausgezahlt werden. Das er die Beiträge selber überweisst ist usus. Hin und wieder hatte ich es, dass die Überweisung über den Lohn läuft. Dann Abzug im Netto und Individuelle Überweisung erstellen. Aber bei uns unüblich Basisschutz kann erfasst werden. Haben (hatten) wir aber nicht immer. Viele GGF mit PKV reichen uns die Unterlagen nicht ein. Jetzt werden die Daten aber ja elektronisch übermittelt . Dann steht der Basisschutz automatisch drin
... Mehr anzeigen