Ich gebe Hern Lutz und Frau Ewa hier recht. Das einzige was mit der Gehaltsabrechnung zu tun hat ist die Anforderung eines Erbscheines. Aber was hat ein Grundstück, der Bodenrichtwert oder sonstiges mit der Gehaltsabrechnung zu tun? Die Auszahlung an die Erben ohne Erbschein vorzunehmen würde ich den Mandaten auch ausdrücklich abraten. Hier sind auch evtl Kosten für die Beantragung uninteressant. Wir beraten - sollte der Mandat anders entscheiden ist es seine Sache und ggf. seine Haftung
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