Lt. Merkblatt 8a: 2 Regelvoraussetzungen2.1 AllgemeinesDie Gewährung von Kug ist von der Erfüllung bestimm-ter Regelvoraussetzungen (§§ 95 bis 99 SGB III) ab-hängig, die kumulativ vorliegen müssen. Arbeitnehmer/-innen haben Anspruch auf Kug, wenn•ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,•die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,•die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und•der Arbeitsausfall angezeigt worden ist.2.2 Erheblicher ArbeitsausfallEin Arbeitsausfall ist erheblich, wenn•er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unab-wendbaren Ereignis beruht, •er vorübergehend ist, •er nicht vermeidbar ist und •im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens 10 Prozent der in dem Betrieb beschäf-tigten Arbeitnehmer/-innen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist. Demnach sind meiner Meinung nach A und B richtig, denn ich vermag den Voraussetzungen nicht zu entnehmen, dass zusätzlich zu "mehr als zehn Prozent" die Höhe des Soll-Bruttos hinsichtlich der Gewährung eine Rolle spielt.
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