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Kug Voraussetzungen Entgeltausfall oberhalb der BBG

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letzte Antwort am 18.08.2020 13:13:24 von LF
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lohnexperte
Fachmann
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Liebe Community,

 

eine weitere Frage tut sich auf im Zusammenhang mit den Anspruchsvoraussetzungen für Kug:

 

Beispiel A:

 

Ein Arbeitgeber A beschäftigt 20 Mitarbeiter.

Von diesen 20 Mitarbeitern sind zwei Mitarbeiter (mindestens 10 %) aufgrund von Kurzarbeit von einem 15 %-igen Entgeltausfall (Gehalt monatlich lt. Arbeitsvertrag je 2.000,00€) betroffen.

Somit liegen die Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung von Kug vor. Richtig?

 

Beispiel B:

 

Ein Arbeitgeber B beschäftigt 20 Mitarbeiter.

Von diesen 20 Mitarbeitern sind zwei Mitarbeiter (X und Y) (mindestens 10 %) aufgrund von Kurzarbeit von einem 15 %-igen Entgeltausfall betroffen. Allerdings hat der eine Mitarbeiter (X) ein arbeitsvertraglich vereinbartes monatliches Gehalt von 2.000,00€, der andere (Y) dagegen eines von 10.000,00 €.

Liegen auch hier die Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung von Kug vor (dem Grunde nach), obwohl nur einer der beiden tatsächlich Anspruch auf Kug (der Höhe nach) hat?

 

Vielen Dank für´s Mitdenken und Antworten!

 

Viele Grüße und einen schönen Tag!

 

 

LF
Fortgeschrittener
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Lt. Merkblatt 8a:

2 Regelvoraussetzungen2.1 AllgemeinesDie Gewährung von Kug ist von der Erfüllung bestimm-ter Regelvoraussetzungen (§§ 95 bis 99 SGB III) ab-hängig, die kumulativ vorliegen müssen. Arbeitnehmer/-innen haben Anspruch auf Kug, wennein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind undder Arbeitsausfall angezeigt worden ist.2.2 Erheblicher ArbeitsausfallEin Arbeitsausfall ist erheblich, wenner auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unab-wendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend ist, er nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens 10 Prozent der in dem Betrieb beschäf-tigten Arbeitnehmer/-innen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.

 

Demnach sind meiner Meinung nach A und B richtig, denn ich vermag den Voraussetzungen nicht zu entnehmen, dass zusätzlich zu "mehr als zehn Prozent" die Höhe des Soll-Bruttos hinsichtlich der Gewährung eine Rolle spielt.

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letzte Antwort am 18.08.2020 13:13:24 von LF
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