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Bachelorarbeit - weiterhin Familienversichert?

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letzte Antwort am 21.09.2021 13:44:28 von lohnexperte
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lissyfissy
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Hallo liebe Community,

 

ich habe den Fall mit einem Studenten, der seine Bachelorarbeit im Betrieb erstellt und eine Vergütung dafür erhält.

Der Student ist familienversichert. Dementsprechend dürfte er nicht mehr als 450€ verdienen um in die SV Pflicht zu rutschen. Oder sieht das jemand anders?

 

LG

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diplodocus
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Bis 25 Lj. dann Studentenbeitrag.

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diplodocus
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Für was genau ist das wichtig. Über 450 ist ein Werkstudent krankenversicherungsfrei

Das ist das Werkstudentenprivileg. Es gibt nur RV.. 

 

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CVolz
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Guten Morgen,

aus AG-Sicht mag das stimmen. Wäre ich ein familienversicherter Student würde ich mir aber eher einen 450 Euro-Minijob suchen um meinen Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung nicht zu verlieren, als einen 500 Euro-Werkstudentenjob, wo ich mich selbst noch als Student oder privat versichern muss und somit Zusatzkosten für dir Krankenversicherung habe sowie für die abgeführten RV-Beiträge.

 

Ich gehe davon aus, dass lissyfissy den Praktikanten vergüten möchte, dieser aber seinen Status in der Familienversicherung nicht verlieren will. 

Nun lese ich auf der Seite der TK, dass die Grenze bei 470,- Euro liegt: Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung? | Die Techniker (tk.de) Insofern wäre dann m.E. eine Werkstudententätigkeit mit 450,01 bis max. 470,- Euro (außer, es soll sowieso deutlich weniger gezahlt werden?) m.E. die beste Lösung, da hier die AG-Nebenkosten am geringsten sind und der Versicherungsstatus nicht gefährdet ist. Mitunter liegt aber gar eine versicherungsfreie Tätigkeit vor (z.B., wenn das Praktikum ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ist: Beschäftigung von Studenten und Praktikanten (tk.de)

 

Viele Grüße

 

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo Community,

 

wenn ein Student seine Studienarbeit im Betrieb erstellt, ist er ggf. gar kein abhängig beschäftigter Mitarbeiter. Ich jedenfalls rechne bereits seit Jahren (bei entsprechender vertraglicher Ausgestaltung) die Bacheloranden und Masteranden nicht ab; sie bekommen "einfach so ihr Geld" überwiesen.

 

Einen entsprechenden Auszug aus der Fachliteratur füge ich bei.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 21.09.2021 13:44:28 von lohnexperte
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